Arzt- und Medizinrecht

Im Bereich des Arzt- und Medizinrechts biete ich eine umfassende Beratung und Vertretung für auf dem Gesundheitsmarkt agierende Leistungserbringer, insbesondere für Vertragsärzte,
Psychotherapeuten, Sanitätshäuser und Apotheker an. Darüber hinaus zählt zu meinen Tätigkeitsfeldern insbesondere das ärztliche Haftungsrecht, bei dem es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen wegen Behandlungs-, Aufklärungs- und Organisationsfehler geht. Neben Gerichtsverfahren betreue ich auch außergerichtliche Mandate, z.B. bei Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen. Meine Spezialisierung wird durch einen erfolgreich abgeschlossenen Fachanwaltslehrgang im Medizinrecht ergänzt.