Zivilrecht

Im allgemeinen Zivilrecht steht Ihnen die Kanzlei neben den bereits gesondert aufgeführten Bereichen beratend oder Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich wahrend zur Seite. Beispielhaft aufzuführen sind Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen wie Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Leih-, Darlehens-, Dienst-, Werk-, Werklieferungs- und Maklerverträgen.